Die tatbestandliche Handlungseinheit ist nicht identisch mit der Tateinheit gem.§ 52 StGB. Was aber ist der Unterschied?
Das Thema "Konkurrenzen" wird in Klausuren meist stiefmütterlich behandelt. Im Grundsatz ist es zunächst einmal ganz einfach: eine natürliche Handlung = Tateinheit, mehrere natürliche Handlungen = Tatmehrheit.
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